Beiträge zu einer Basis-Rente („Rürup-Rente“) können als Sonderausgaben zusammen mit denen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Seit Januar beläuft sich der dazu mögliche Höchstbetrag der Einzahlungen auf 26.528 Euro (bzw. 53.056 Euro bei Verheirateten).
Ihr Kapital in der Basisrente ist auch im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt: Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff darauf.
Wichtig: Wer 2023 in den Genuss des Sonderausgabenabzugs kommen möchte, sollte sich bald diesbezüglich beraten lassen. Ab Mitte Dezember nehmen die meisten Gesellschaften in dieser Sparte keine Neuanträge mehr an. Wenn Sie bereits einen Basisrentenvertrag haben, sollten Sie prüfen lassen, ob Sonderzahlungen sinnvoll sind. Diese sind bis kurz vor Jahresende möglich.
Für den Fall, daß Sie sich für eine fondsgebundene Basisrente entschieden haben, sollten Sie den Fokus auch auf regelmäßige Einzahlungen in Ihren Vertrag legen, um den Cost-Average-Effekt auszunutzen!